Austragung | Sonntag, 19. April 2015 Klassen 1-3 Zählspiel über 18 Löcher Klassen 4-6 Einzel Zählspiel nach Stableford über 18 Löcher 18 Loch Strelasund-Inselcourse (CD) |
Abschläge | Herren – gelb, Damen – rot |
Vorgabenwirksamkeit | Das Wettspiel ist vorgabenwirksam. |
Spielergruppen | nach Handicap |
Meldungen | Durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste. Auch über das Internet, auf mygolf.de oder unter www.golfpark-strelasund.de max. 50 Teilnehmer, min. 8 Teilnehmer |
Meldeschluss | Über Internet bis Donnerstag, 16.04.15 Im Clubhaus bis Samstag, 18.04.15 |
Preise | 1. Brutto Damen, 1. Brutto Herren 1.-3. Netto in mehreren Handicapklassen (Turnierpreise werden nur an Anwesende verliehen.) |
Regionalqualifikation | Für die Regionalfinale qualifizieren sich die Sieger je Klasse mit dem kumuliert besten Ergebnis über die gespielten Runden in einem Partner-Golf Club. Es zählen die addierten Brutto- bzw. Netto-Stableford-Ergebnisse eines jeden Spielers. Es ist nicht möglich, gespielte Ergebnisse in verschiedenen Partner-Golf Clubs zu kumulieren bzw. zu addieren, der Spieler muss die Punkte für die weitere Qualifikation in einem Partner-Golf Club erzielen. Zum Stichtag 31.07.2015 werden die besten 5 Spieler/innen jedes Partner-Golf Clubs zum jeweiligen Regionalfinale eingeladen (bei eigener Anreise). Die Austragungsorte werden zeitnah bekannt gegeben. Über eine Nachrück-Regelung entscheidet der Veranstalter je nach Sachlage. Ausschlaggebend für die Klasseneinteilung in der Qualifikations-Rangliste ist das Start-Handicap zum Zeitpunkt des ersten gespielten Turniers. Bei Punktgleichheit am Stichtag qualifiziert sich der Spieler mit dem besten gewerteten Ergebnis. Bei Punkte-Gleichstand entscheidet das Los. Für das Finale qualifizieren sich bei den Regionalfinalen jeweils die Erstplatzierten je Klasse. |
Änderungsvorbehalt | Bis zum ersten Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem ersten Start sind Änderungen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig. |