
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Golfpark StrelasundnGmbH & Co. KG bzw. ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden „Golfpark Strelasund“) gegenüber dem Gast und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt.
Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Golfanlagen, des Wellnessbereiches und von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und sonstige Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Golfpark Strelasund. Der Golfpark Strelasund ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Golfpark Strelasund abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, wenn der Golfpark Strelasund ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
§2 Vertragsschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Golfpark Strelasund zustande. Dem Golfpark Strelasund steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn der Golfpark Strelasund dies ausdrücklich gestattet. Der Golfpark Strelasund kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
§3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
2. Der Vertragspartner haftet dem Golfpark Strelasund gegenüber für sämtliche Schäden, die durch ihn oder Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Golfpark Strelasund erhalten, verursacht werden.
3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird der Golfpark Strelasund den Vertragspartner verzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat der Golfpark Strelasund vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat der Golfpark Strelasund das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann der Golfpark Strelasund über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100 % des vollen Logispreises (Listenpreis).
6. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig. Der Vertragspartner ist in diesem Zusammenhang zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe der Haustiere verpflichtet. Auf den Zimmern herrscht Rauchverbot. Bei Verstößen gegen die Unterbringung von Haustieren bzw. das Rauchverbot können dem Vertragspartner die diesbezüglichen Reinigungskosten auferlegt werden
§4 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Golfpark Strelasund. Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen ab der gesetzlichen Änderung zu Lasten des Vertragspartners.
Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 20 %. Die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden. Die Restzahlungsleistung entspricht demnach 80 % der gesamten Zahlungsverpflichtung.
3. Der Zahlungsanspruch des Golfpark Strelasund ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Der Golfpark Strelasund ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Golfpark Strelasund nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Golfpark Strelasund abgetreten werden.
§5 Leistungsstornierung
1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung des Vertragspartners hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:
Fixtarif:
a) Schadensersatz i. H. v. 25 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Golfpark Strelasund zugeht.
b) Schadensersatz i. H. v. 50 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung 45 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Golfpark Strelasund zugeht.
c) Schadensersatz i. H. v. 70 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Golfpark Strelasund zugeht.
d) Schadensersatz i. H. v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Golfpark Strelasund zugeht.
Flextarif:
e) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bis 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Golfpark Strelasund zugeht. Eine einmalige kostenlose Umbuchung kann bis 7 Tage vor Reisebeginn getätigt werden. Das neue Reservierungsdatum muss innerhalb von 12 Monaten des ursprünglich geplanten Anreisedatums liegen.
f) Schadensersatz i. H. v. 50 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung 45 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Golfpark Strelasund zugeht. Eine einmalige kostenlose Umbuchung kann bis 7 Tage vor Reisebeginn getätigt werden. Das neue Reservierungsdatum muss innerhalb von 12 Monaten des ursprünglich geplanten Anreisedatums liegen.
h) Schadensersatz i. H. v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Golfpark Strelasund zugeht. Eine einmalige kostenlose Umbuchung kann bis 7 Tage vor Reisebeginn getätigt werden. Das neue Reservierungsdatum muss innerhalb von 12 Monaten des ursprünglich geplanten Anreisedatums liegen.
Flex Premium:
2. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden des Golfpark Strelasund nicht gegeben oder geringer ist.
3. Sofern Golfpark Strelasund die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadenersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
§6 Rücktritt/ Kündigung des Golfpark Strelasund
1. Golfpark Strelasund ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§314) berechtigt, wenn
b) unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen und vom Golfpark Strelasund nicht hätten vermieden werden können.
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht.
d) der Vertragspartner den Namen des Golfpark Strelasund mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht.
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Golfpark Strelasund untervermietet werden.
f) der Golfpark Strelasund begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Golfpark Strelasund in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. Golfpark Strelasund hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/ der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die
§7 Haftung des Golfpark Strelasund, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. Golfpark Strelasund haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Ausnahmsweise haftet der Golfpark Strelasund für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden:
a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Eine Haftung des Golfpark Strelasund für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch den Golfpark Strelasund eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn der Golfpark Strelasund Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Golfpark Strelasund anzuzeigen.
6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§701 ff BGB.
7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners/ Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Der Golfpark Strelasund bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
8. Ansprüche des Vertragspartners gegen den Golfpark Strelasund aufgrund von Reisemängeln verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Reiseende, vorausgesetzt, dass der Vertragspartner den Mangel unverzüglich während der Reiseleistungserbringung anzeigt.
§8 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge
1. Besteht die Leistungspflicht des Golfpark Strelasund neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
Werden separate Verträge für mindestens zwei verschiedenartige Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise abgeschlossen, so liegt keine Pauschalreise vor, sondern eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen.
2. Erfolgt eine Zahlung des Vertragspartners vor Beendigung der Pauschalreise, so ist der Golfpark Strelasund ihm gegenüber für die Erbringung sämtlicher Leistungen verantwortlich.
Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind. Bei einer Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen haftet der Golfpark, sofern er seinen Vertragspartner nicht hinreichend informiert hat und seiner Insolvenzabsicherungspflicht nicht nachgekommen ist.
3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
4. Golfpark Strelasund haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.
§9 Gutscheine/Rabatte
1. Golfpark Strelasund bietet zu verschiedenen Zeiten und Konditionen ein oder mehrere Gutschein-Programme (nachfolgend „Gutscheine“) und/oder Rabatt-Codes (nachfolgend „Rabatte“) an. Ein Anspruch auf Erhalt solcher Gutscheine/Rabatte besteht nicht. Der Wert der Gutscheine/Rabatte hängt von den jeweils aktuellen Konditionen des Gutscheins/Rabattes zum Zeitpunkt der Ausstellung ab.
2. Diese Gutscheine/Rabatte unterliegen einer Verfallsfrist. Die Verfallsfrist ist jeweils aus dem jeweiligen Gutschein/Rabatt zu entnehmen. Sollte ein Gutschein/Rabatt kein Ablaufdatum beinhalten, so kann dieser spätestens bis zumEnde des dritten Jahres nach Ausstellungsdatum eingelöst werden; danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
3. Die Gutscheine/Rabatte unterliegen folgenden Bedingungen, sofern diese keine abweichenden Vereinbarungen enthalten:
a) Gutscheine/Rabatte sind nicht übertragbar;
b) Die Einlösung des Gutscheins/Rabatts muss bereits bei der Bestellung erfolgen. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich;
c) Gutscheine und/oder Rabatte sind nicht kombinierbar.
§10 Missbräuchliche Auslösung von Feueralarm- und Brandmeldeeinrichtungen
Jede missbräuchliche, unbefugte, vorsätzliche oder fahrlässige Auslösung von Feueralarm-, Brandmelde- oder sonstigen Gefahrenmeldeeinrichtungen in den Gebäuden oder auf dem Gelände des Golfpark Strelasund ist verboten.
Verursacht ein Gast, Besucher, Veranstalter oder sonstiger Nutzer des Golfpark Strelasund durch eine unberechtigte oder schuldhafte Auslösung einen Einsatz der Feuerwehr, eines Sicherheitsdienstes, eines technischen Notdienstes, eines Wartungsunternehmens oder sonstiger externer oder interner Einsatzkräfte, so hat der Verursacher sämtliche hierdurch entstehenden Kosten in voller Höhe zu tragen.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:
• Einsatzkosten der Feuerwehr,
• Kosten für Sicherheitsdienste,
• Kosten für Techniker, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten,
• Kosten für Überprüfung und Wiederinbetriebnahme der Brandmeldeanlage,
• sonstige unmittelbare und mittelbare Folgekosten.
Der Golfpark Strelasund ist berechtigt, diese Kosten dem Verursacher unmittelbar in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sofern der Vertragspartner nicht selbst Verursacher ist, haftet er für das Verhalten der von ihm angemeldeten oder mitgebrachten Gäste, Besucher, Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder sonstigen Dritten nach den gesetzlichen Vorschriften.
§11 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtstand,
Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Golfpark Strelasund
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Golfpark Strelasund.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmun-gen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.
Süderholz, im April 2026
Golfpark Strelasund GmbH & Co. KG
Zur Alten Hofstelle 1-4, 18516, Süderholz (Kaschow)
Tel. +49 (38326) 45830
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