Ab 1.1.2022 entfällt die bisherige Golfer-Haftpflicht des DGV

Ab 1.1.2022 entfällt die bisherige Golfer-Haftpflicht des DGV

Bis zum 1.1.2022 sind alle Mitglieder eines Golfclubs automatisch über den DGV haftpflichtversichert. Dies wird sich ändern. Volljährige Golferinnen und Golfer müssen sich aktiv um einen Haftpflicht-Versicherungsschutz kümmern. Zu prüfen ist, ob die eigene Haftpflichtversicherung Schäden aus dem Golfsport abdeckt. Ist dies nicht der Fall, könnte evtl. eine Erweiterung der Versicherungspolice infrage kommen oder es wird ein anderer Anbieter gesucht. Zu beachten ist dabei die Eigenbeteiligung.

DGV bietet weiterhin Golfer-Haftplicht an

Der Deutsche Golf Verband (DGV) bietet seinen Mitgliedern weiterhin Möglichkeiten zur Abdeckung von Schäden an.

Bisher gab es automatisch für Golferinnen und Golfer eine vom Deutschen Golf Verband abgeschlossene Golfer-Haftpflichtversicherung, welche auf deutschen Golfplätzen galt. Durch diese Versicherung wurden z.B. Schäden durch abirrende Golfbälle, mit einer Selbstbeteiligung von jeweilig 1.000 Euro, abgesichert.

Golfer-Haftpflicht: 2022 die DGV Optionen

Neben einer eigenen Haftpflichtversicherung können Sie sich auch für eine der zwei Möglichkeiten vom DGV entscheiden, um das Risiko einer persönlichen Haftung zu vermeiden. 1. Option: In Kooperation mit der HanseMerkur können sich Golferinnen und Golfer unentgeltlich versichern und das mit verbessertem Leistungsumfang (halbierter Selbstbehalt). Um diese Möglichkeit zu nutzen, ist eine Registrierung beim Versicherungspartner des DGV, der Hanse Merkur, mit einer damit verbundenen Erlaubnis der persönlichen Ansprache (Informationen per E-Mail oder Post) durch den DGV-Partner („Opt-In“) verbunden. Oder Sie schließen für 12 Euro pro Jahr dem neuen Haftpflichtschutz des DGV (DGV-GolfProtect) ab. Auch hier wird die Eigenbeteiligung im Regulierungsfall von 1.000 auf 500 Euro reduziert.

Von der neuen Regelung sind minderjährige Mitglieder, Schnupper Golfer oder Probemitglieder ausgenommen. Für sie bleibt der automatische Schutz des Gruppenrahmenvertrages.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.