3G-Regelungen im Golfpark Strelasund

3G-Regelungen im Golfpark Strelasund

Seit dem 04. März 2022 gelten in Mecklenburg-Vorpommern die 3G-Regelungen (zum Teil auch 2G-Plus-Regeln).

Bei der 3G-Regel haben Geimpfte, Genesene und Getestete Personen (mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test) unter anderem einen Zugang zu folgenden Bereichen: Innenbereich der Gastronomie, Veranstaltungen und Feiern. „Geboosterte“ dürfen nach der Impfung ohne tagesaktuellen Test die Bereiche betreten. Veranstaltungen (auch geschlossene) dürfen nur unter 2G-Plus-Regel (2G +) durchgeführt werden. Die 2G-Plus-Regel (2G +) gilt z. B. in Schwimm- und Spaßbädern und in soziokulturellen Zentren. Unser SPA darf unter der 2G-Plus-Regel von jeder Person besucht werden. Ausgenommen von der 2G-Plus-Regel sind Kinder unter 7 Jahren. Bei Schüler von 7 bis 17 Jahren gilt der Schülerausweis mit Lichtbild, während der Schulzeiten, als Testnachweis. Schwangere und Personen, welche sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen einen negativen tagesaktuellen Test. Für Personen von 12 Jahren und drei Monaten bis 17 Jahren und Schwangere gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2022. Ab 01. Mai 2022 gilt auch für diese Gruppen „geimpft“ oder „genesen“. Schwangere benötigen zusätzlich ein ärztliches Attestes, in dem die bestehende Schwangerschaft bescheinigt wird. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können müssen ein ärztliches Attest vorlegen und einen negativen Corona-Test.

Die 3G-Regel bedeuten für unsere Gäste:

Beherbergung

  • Beherbergungsgäste welche nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei Anreise einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Corona-Test (Personen ab sechs Jahren) vorlegen.
  • Beherbergungsgäste welche nicht geimpft oder genesen sind, müssen alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen (max. zwei mal in der Woche).
  • Der Golfpark Strelasund bietet einen Selbsttest gegen Entgelt vor Ort an.
  • Gäste außerhalb Deutschlands informieren sich auf folgenden Seiten ob sie aus einem Risikogebiet einreisen und ob eine digitale Einreiseanmeldung erfolgen muss.

Gastronomie

  • Die Innengastronomie dürfen geimpfte, genesene und getestete Personen mit einem tagesaktuellem negativen Corona-Test besuchen. „Geboosterte“ dürfen nach der Impfung ohne tagesaktuellen Test die Bereiche betreten. Ausnahmen bestehen für Kinder und Jugendliche (siehe oben).
  • Ein tagesaktueller Test brauchen folgende Personen nicht:
    • 1. Personen, die einfach geimpft sind und im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion erkrankt waren,
      2. Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und eine Impfung im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten haben,
      3. Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung und
      4. Genesene, ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.
  • Für die Innengastronomie im Landgasthof Frettwurst muss reserviert werden (Tel.: 038326 – 45830 oder online).
  • Der Impfnachweis oder die Genesenenbescheinigung sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
  • Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren bzw. müssen Kontaktformulare ausgefüllt werden.
  • Für Gäste in der Innengastronomie besteht die Pflicht, medizinische oder Atemschutz-Masken zu tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen (z.B. Betreten, Verlassen der Gastronomie oder auf dem Weg zum WC), wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
  • Private Feierlichkeiten dürfen nur mit „2G + Gästen“ in separaten Räumen mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden.
  • Es gibt keine Personen-Begernzung an Tischen.

SPA

  • Es gilt für alle Personen die 2G-Plus-Regel.
  • Gäste müssen vollständig geimpft oder genesen sein und einen tagesaktuellen negativen Corona-Test haben, um das SPA zu betreten und zu nutzen (2G +). „Geboosterte“ dürfen nach der Impfung ohne tagesaktuellen Test die Bereiche betreten.
  • Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren bzw. müssen Kontaktformulare ausgefüllt werden.
  • In den Gebäuden des Golfpark Strelasund, außerhalb des Badebereichs oder der Saunen und während der Massage/Behandlung muss der gesetzlich vorgeschriebene Mund-Nasen-Schutz (FFP2/OP) getragen werden.
  • Für das Kinderschwimmen gelten die Regelungen für Kinder von oben. Sie können bei uns einen Test für Ihr Kind für 3,00 Euro an der Rezeption erwerben oder Ihren eigenen Corona-Schnelltest mitbringen und die Tests im Beisein unseres Rezeptionspersonals durchführen.
  • Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist zulässig, wenn dieses zur Entgegennahme der Leistung zwingend erforderlich ist.

Beschränkungen im Golfpark Strelasund

Folgende Beschränkungen oder umzusetzende Maßnahmen gelten im Golfpark Strelasund:

  • Urlaubsgäste, welche unsere Gastronomie besuchen haben nur mit der 3G-Regelung oder „geboostert“ Zutritt. Ausnahme siehe oben.
  • Der Impfnachweises oder die Genesenenbescheinigung sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
  • Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren.
  • Beim Golfspiel gibt es einige Einschränkung z.B. eine Personenbegrenzung im Caddie Raum oder längere Abstände zwischen den Teetimes. Über die Hygieneregeln für unsere Golfer informiert Sie gern unser Rezeptionspersonal.
  • Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Hygienekonzept Golfpark Strelasund

Testpflicht und Testmöglichkeiten

In Mecklenburg-Vorpommern müssen alle nicht geimpften und genesene Beherbergungsgäste bei der Anreise einen aktuellen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen (Personen ab dem 6. Lebensjahr). Gern können Sie auch Ihren eigenen Corona-Schnelltest mitbringen und diesen im Beisein unseres Rezeptionspersonals durchführen. An unserer Rezeption können Sie als Hotelgast für 7,00 Euro einen Corona-Schnelltest erwerben, sollten Sie keinen eigenen dabei haben. Für Urlaubsgäste gilt die 3G-Regelung. Sie können für den Gastronomiebesuch bei uns einen Corona-Schnelltest für 10,00 Euro an der Rezeption erwerben. Für einen selbstmitgebrachten Corona-Schnelltest, den Sie an unserer Rezeption durchführen, berechnen wir 3,00 Euro.

Hier finden Sie die aktuell geltenden Verordnungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das geltende Recht. Gern helfen wir Ihnen auch unter Tel.: 038326 – 45830 weiter.

Hier finden Sie zusammengefasst Informationen zur Corona-Ampel in MV und die daraus resultierenden Pflichten bzw. Corona-Maßnahmen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat auf der Seite MV-Corona.de eine tagaktuelle Übersicht. Hier können Sie auf einen Blick ablesen, welche Risikostufe der Landkreis oder kreisfreie Stadt hat und welche Stufe des Plans mit den jeweils abgeleiteten Corona-Maßnahmen gelten.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Das Team vom Golfpark Strelasund freut sich auf Ihren Besuch.