2G-Regelungen im Golfpark Strelasund
Ab dem 17. November 2021 gelten im Landkreis Vorpommern-Rügen die 2G-Regeln.
Bei der 2G-Regel haben nur Geimpfte und Genesene unter anderem einen Zugang zu folgenden Bereichen: Innenbereich der Gastronomie, Veranstaltungen und Feiern (dies gilt auch bei privaten Feiern außerhalb des eigenen Haushaltes), Messen, Diskotheken, Clubs und Bars. Die 2G-Regel gilt auch z. B. in Schwimm- und Spaßbädern, in Fitnessstudios, für köpernahe Dienstleistungen und in soziokulturellen Zentren. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder unter 7 Jahren. Kinder von 7 bis 11 Jahren sowie Personen, welche sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen einen negativen tagesaktuellen Test. Für Personen von 12 bis 17 Jahren und Schwangere gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021. Hier reicht ein tagesaktueller negativer Corona-Test, wenn sie eine 2G-Veranstaltung besuchen wollen. Ab 2022 gilt auch für diese Gruppen „geimpft“ oder „genesen“. Schwangere benötigen zusätzlich ein ärztlichen Attestes, in dem die bestehende Schwangerschaft bescheinigt wird. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können müssen ein ärztliches Attest vorlegen und einen negativen Corona-Test.
Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die 2G-Regel bedeuten für unsere Gäste:
Beherbergung
- Bei der Beherbergung zählt die 3G-Regelung.
- Voraussetzung für die Beherbergung ist bei Anreise ein tagesaktueller (nicht älter als 24 Stunden) negativer Corona-Test (Personen ab sechs Jahren). Der Golfpark Strelasund bietet einen Selbsttest gegen Entgelt vor Ort an. Hotelgäste können nach dem negativen Anreise-Corona-Test alle Bereiche im Golfpark Strelasund nutzen. Sie müssen alle drei Tage (max. zweimal in der Woche) einen negativen Corona-Test vorlegen.
- Gäste müssen in einem separaten Raum essen und trinken.
- Vollständig geimpfte und genesene Personen brauchen keinen Test vorlegen.
- Gäste außerhalb Deutschlands informieren sich auf folgende Seiten ob sie aus einem Risikogebiet einreisen und ob eine digitale Einreiseanmeldung erfolgen muss.
Gastronomie
- Ab dem 17. November 2021 dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen (2G) die Innengastronomie besuchen. Ausnahmen bei Kindern und Jugendlichen (siehe oben).
- Die Gastroterrasse darf ohne Anmeldung, Maskenpflicht und Test genutzt werden.
- Für die Innengastronomie im Landgasthof Frettwurst muss reserviert werden (Tel.: 038326 – 45830 oder online).
- Der Impfnachweises oder die Genesenenbescheinigung sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
- Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren bzw. müssen Kontaktformulare ausgefüllt werden.
- Für Gäste in der Innengastronomie besteht die Pflicht, medizinische oder Atemschutz-Masken zu tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen (z.B. Betreten, Verlassen der Gastronomie oder auf dem Weg zum WC), wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
- Private Feierlichkeiten dürfen nur mit „2G Gästen“ in separaten Räumen mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden.
- Öffnungszeiten für unsere Bar „ANNAS ECK“: Fr – Sa: 20:00 – 24:00 Uhr. So – Do: Ruhetag.
SPA
- Externe Gäste müssen vollständig geimpft oder genesen sein, um das SPA zu betreten und zu nutzen (2G).
- Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren bzw. müssen Kontaktformulare ausgefüllt werden.
- In den Gebäuden des Golfpark Strelasund, außerhalb des Badebereichs oder der Saunen und während der Massage/Behandlung muss der gesetzlich vorgeschriebene Mund-Nasen-Schutz (FFP2/OP) getragen werden.
- Für das Kinderschwimmen gelten die Regelungen für Kinder von oben. Sie können bei uns einen Test für Ihr Kind für 3,00 Euro an der Rezeption erwerben oder Ihren eigenen Corona-Schnelltest mitbringen und die Tests im Beisein unseres Rezeptionspersonals durchführen
- Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist zulässig, wenn dieses zur Entgegennahme der Leistung zwingend erforderlich ist.
Beschränkungen im Golfpark Strelasund
Folgende Beschränkungen oder umzusetzende Maßnahmen gelten im Golfpark Strelasund:
- Gäste müssen bei Anreise einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) für die Übernachtung vorweisen.
- Gäste müssen alle drei Tage (max. zweimal in der Woche) einen negativen Corona-Test vorlegen.
- Ferienhaus- oder Appartment-Gäste, welche unsere Gastronomie besuchen oder den SPA nutzen, müssen alle drei Tage (max. zweimal in der Woche) einen negativen Corona-Test vorlegen.
- Vollständig geimpfte und genesnee Personen brauchen keinen Test vorlegen.
- Der Impfnachweises oder die Genesenenbescheinigung sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
- Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren.
- Beim Golfspiel gibt es einige Einschränkung z.B. eine Personenbegrenzung im Caddie Raum oder längere Abstände zwischen den Teetimes. Über die Hygieneregeln für unsere Golfer informiert Sie gern unser Rezeptionspersonal.
- Aufgrund eines Brandes in einer Sauna am 21.07.2021 ist die 90 Grad Sauna zur Zeit geschlossen. Der Pool, die Kräutersauna, das Dampfbad, Behandlungsräume und Ruheräume sind nutzbar.
Hygienekonzept Golfpark Strelasund
Testpflicht und Testmöglichkeiten
In Mecklenburg-Vorpommern müssen Übernachtungsgäste bei der Anreise einen aktuellen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen (Personen ab dem 7. Lebensjahr). Vollständig geimpfte und genesene Personen (2G) brauchen keinen Test vorlegen. Gern können Sie auch Ihren eigenen Corona-Schnelltest mitbringen und diesen im Beisein unseres Rezeptionspersonals durchführen. An unserer Rezeption können Sie als Hotelgast für 7 Euro einen Corona-Schnelltest erwerben, sollten Sie keinen eigenen dabei haben.
Hier finden Sie die aktuell geltenden Verordnungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das geltende Recht. Gern helfen wir Ihnen auch unter Tel.: 038326 – 45830 weiter.
Hier finden Sie zusammengefasst Informationen zur Corona-Ampel in MV und die daraus resultierenden Pflichten bzw. Corona-Maßnahmen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat auf der Seite MV-Corona.de eine tagaktuelle Übersicht. Hier können Sie auf einen Blick ablesen, welche Risikostufe der Landkreis oder kreisfreie Stadt hat und welche Stufe des Plans mit den jeweils abgeleiteten Corona-Maßnahmen gelten.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Das Team vom Golfpark Strelasund freut sich auf Ihren Besuch.