Informationen zur Corona-Pandemie
Die Corona-Infektionen steigen zur Zeit stark an. Die Bundesregierung und Landesregierungen einigen sich daher auf immer neue Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Aufgrund der jüngsten Konferenzen und des MV-Gipfels muss unsere Gastronomie und die Bar weiterhin geschlossen bleiben. Die Saunalandschaft und der Pool in unserem SPA dürfen weiterhin nicht genutzt werden. Außerdem bleiben touristische Übernachtungen in Mecklenburg-Vorpommern verboten. Golf als Individualsport darf jedoch unter Einschränkungen gespielt werden.
Im Folgenden beschreiben wir die gesetzlichen und auch freiwilligen Maßnahmen, die wir auf unserer Anlage ergriffen haben, um mögliche Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Beschränkungen im Golfpark Strelasund
Folgende Beschränkungen oder umzusetzende Maßnahmen gelten ab sofort im Golfpark Strelasund:
- Der ”Landgasthof Frettwurst” und die Bar ”Annas Eck” bleiben geschlossen.
- Der SPA ”StrelaMare” bleibt geschlossen.
- Geschäftsreisende müssen bei Anreise einen negativen Coronatest (nicht älter als 24 Stunden) für die Übernachtung vorweisen.
- Niemand darf aus touristischen Zwecken im Hotel, den Ferienwohnungen oder Apartments übernachten.
- Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren.
- Golf darf derzeit nur mit maximal 2 Personen aus zwei Haushalten oder mit dem eigenen Hausstand gespielt werden.
- Die Golfschule gibt derzeit nur Golf-Einzeltraining.
- Beim Golfspiel gibt es einige Einschränkung z.B. eine Personenbegrenzung im Caddie Raum oder längere Abstände zwischen den Teetimes. Über die Hygieneregeln für unsere Golfer informiert Sie gern unser Rezeptionspersonal.
- Für Golfer und Spa-Gäste haben wir ab sofort ein Verkaufsfenster an der linken Gebäudeseite unserer Rezeption eingerichtet. Hier können die Anmeldungen, Einkäufe und alle weiteren Dienstleistungen ausgeführt werden ohne einen Corona-Schnelltest absolvieren oder ein Testergebnis vorlegen zu müssen.
Hygienekonzept Golfsport – Corona 20210412
Testpflicht und Testmöglichkeiten
Durch die eingeführte Testpflicht in Mecklenburg-Vorpommern das Reisen aus beruflichen Gründen nur noch mit dem Vorliegen eines aktuellen Corona-Schnelltests möglich. Bei der Durchführung eines Tests beim Arzt oder in der Apotheke erhalten Sie eine personalisierte Bescheinigung über das Testergebnis. Damit können Sie alle erlaubten Dienstleistungen im Golfpark in Anspruch nehmen, wenn der Test nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. Gern können Sie auch Ihren eigenen Corona-Schnelltest mitbringen und diesen im Beisein unseres Rezeptionspersonals durchführen. In diesem Fall erhalten Sie jedoch keine Bescheinigung, um weitere Dienstleister aufsuchen zu können. An unserer Rezeption können Sie außerdem für 7 Euro einen Corona-Schnelltest erwerben, sollten Sie keinen eigenen dabei haben.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.