Neue Corona-Maßnahmen
Seit dem 01. Oktober 2021 gelten im Landkreis Vorpommern-Rügen verschärfte Corona-Maßnahmen.
Im Landkreis Vorpommern-Rügen gilt ab dem 1. Oktober 2021 das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen sowie in den Innenräumen von Horten.
Ab dem 2. Oktober 2021 gelten gemäß Corona-Landesverordnung folgende Corona-Maßnahmen:
Weitergehende Testerfordernisse im Innenbereich:
- Innengastronomie
- körpernahe Dienstleistungen (einschließlich Friseure)
- Theater, Museen und andere Kultureinrichtungen
- Indoor-Sport- und Freizeitaktivitäten
- Veranstaltungen im Innenbereich
- Der Zutritt zu Clubs, Diskotheken und Tanzveranstaltungen ist nur mit Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet.
- Die Testerfordernissen gelten nicht für vollständig geimpfte und genesene Personen, für Kinder unter sechs Jahren sowie für regelmäßig getestete Schüler und Schülerinnen (mit der Ausnahme in Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen)
Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die Corona-Maßnahmen bedeuten für unsere Gäste:
Beherbergung
- Voraussetzung für die Beherbergung ist bei Anreise ein tagesaktueller (nicht älter als 24 Stunden) negativer Corona-Test (Personen ab sechs Jahren). Der Golfpark Strelasund bietet einen Selbsttest gegen Entgelt vor Ort an. Hotelgäste können nach dem negativen Anreise-Corona-Test alle Bereiche im Golfpark Strelasund nutzen. Sie müssen alle drei Tage (max. zweimal in der Woche) einen negativen Corona-Test vorlegen.
- Vollständig geimpfte und genese Personen brauchen keinen Test vorlegen.
- Gäste außerhalb Deutschlands informieren sich auf folgende Seiten: ob sie aus einem Risikogebiet einreisen und ob eine digitale Einreiseanmeldung erfolgen muss.
Gastronomie
- Ab dem 02. Oktober 2021 gilt die Testpflicht (für nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen) für die Innengastronomie.
- Die Gastroterrasse darf ohne Anmeldung, Maskenpflicht und Test genutzt werden.
- Für die Innengastronomie im Landgasthof Frettwurst muss reserviert werden (Tel.: 038326 – 45830 oder online).
- Im Innen- und Außenbereich dürfen an einem Tisch nicht mehr als zehn Gäste bewirtet werden. Geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Gäste unberücksichtigt. Das bedeutet es könnten mehr als 10 Personen an einem Tisch sitzen.
- Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren bzw. es müssen Kontaktformulare ausgefüllt werden.
- Für Gäste in der Innengastronomie besteht die Pflicht, medizinische oder Atemschutz-Masken zu tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen (z.B. Betreten, Verlassen der Gastronomie oder auf dem Weg zum WC), wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
- Private Feierlichkeiten dürfen in separaten Räumen mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden. Tanzen ist erlaubt. Es muss ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder ein Nukleinsäurenachweis (zum Beispiel PCR-Test) nicht älter als 48 Stunden für Personen ab sechs Jahren vorliegen. Vollständig geimpfte oder genese Personen und schulpflichtige Kinder außerhalb der Ferien (werden regelmäßig in der Schule getestet) brauchen keinen Test. Diese Personen und Kinder unter 14 Jahren werden zu den 100 Personen nicht mitgezählt.
- Öffnungszeiten für unsere Bar „ANNAS ECK“: Do – Sa: 20:00 – 24:00 Uhr. So – Mi: Ruhetag.
SPA
- Gäste müssen sofern nicht vollständig geimpft oder genesen einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen.
- Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren bzw. es müssen Kontaktformulare ausgefüllt werden.
- In den Gebäuden des Golfpark Strelasund, außerhalb des Badebereichs oder Saunen und während der Massage/Behandlung muss der gesetzlich vorgeschriebene Mund-Nasen-Schutz (FFP2/OP) getragen werden.
- Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist zulässig, wenn dieses zur Entgegennahme der Leistung zwingend erforderlich ist.
Beschränkungen im Golfpark Strelasund
Folgende Beschränkungen oder umzusetzende Maßnahmen gelten im Golfpark Strelasund:
- Gäste müssen bei Anreise einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) für die Übernachtung vorweisen.
- Gäste müssen alle drei Tage (max. zweimal in der Woche) einen negativen Corona-Test vorlegen.
- Ferienhaus- oder Appartment-Gäste, welche unsere Gastronomie besuchen oder den SPA nutzen, müssen alle drei Tage (max. zweimal in der Woche) einen negativen Corona-Test vorlegen.
- Vollständig geimpfte und genese Personen brauchen keinen Test vorlegen.
- Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren.
- Bis zu 10 Personen aus fünf Hausständen dürfen Sport im Freien ausüben.
- Training ist mit mehreren Personen möglich.
- Beim Golfspiel gibt es einige Einschränkung z.B. eine Personenbegrenzung im Caddie Raum oder längere Abstände zwischen den Teetimes. Über die Hygieneregeln für unsere Golfer informiert Sie gern unser Rezeptionspersonal.
- Aufgrund eines Brandes in einer Sauna am 21.07.2021 ist die 90 Grad Sauna zur Zeit geschlossen. Der Pool, die Kräutersauna, das Dampfbad, Behandlungsräume und Ruheräume sind nutzbar.
Hygienekonzept Golfpark Strelasund
Testpflicht und Testmöglichkeiten
In Mecklenburg-Vorpommern müssen Touristen bei der Anreise einen aktuellen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen (Personen ab dem 6. Lebensjahr). Vollständig geimpfte und genese Personen brauchen keinen Test vorlegen. Gern können Sie auch Ihren eigenen Corona-Schnelltest mitbringen und diesen im Beisein unseres Rezeptionspersonals durchführen. An unserer Rezeption können Sie als Hotelgast für 7 Euro einen Corona-Schnelltest erwerben, sollten Sie keinen eigenen dabei haben.
Hier finden Sie die aktuell geltenden Verordnungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das geltende Recht. Gern helfen wir Ihnen auch unter Tel.: 038326 – 45830 weiter.
Hier finden Sie zusammengefasst Informationen zur Corona-Ampel in MV und die daraus resultierenden Pflichten bzw. Corona-Maßnahmen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat auf der Seite MV-Corona.de eine tagaktuelle Übersicht. Hier können Sie auf einen Blick ablesen, welche Risikostufe der Landkreis oder kreisfreie Stadt hat und welche Stufe des Plans mit den jeweils abgeleiteten Corona-Maßnahmen gelten.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Das Team vom Golfpark Strelasund freut sich auf Ihren Besuch.