Corona-Ampel in MV

Corona-Ampel in MV

Die neue Corona-Ampel in MV gilt seit dem 27. August 2021. Es gibt vier Ampel-Stufen: Grün, Gelb, Orange und Rot. Je intensiver die Farbe der Corona-Ampel in einer Region in MV ist, desto strikter sind dort die Corona-Regeln. Je nach Stufe eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt gelten nach der Corona-Ampel in MV bestimmte Corona-Regeln als Schutzmaßnahmen. Die Einstufung, der regionalen Corona-Ampel-Farben, erfolgt nach Angaben der Landesregierung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Risikogewichtete Stufenkarte finden Sie hier.

Hier finden Sie die aktuell geltenden Verordnungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das geltende Recht. Gern helfen wir Ihnen auch unter Tel.: 038326 – 45830 weiter.

Hier finden Sie zusammengefasst Informationen zur Corona-Ampel in MV und die daraus resultierenden Pflichten bzw. Maßnahmen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat auf der Seite MV-Corona.de eine tagaktuelle Übersicht. Hier können Sie auf einen Blick ablesen, welche Risikostufe der Landkreis oder kreisfreie Stadt hat und welche Stufe des Plans mit den jeweils abgeleiteten Maßnahmen gilt.

 

Öffnungen/Erleichterungen im Golfpark Strelasund

Beherbergung

  • Voraussetzung für die Beherbergung ist bei Anreise ein tagesaktueller negativer Corona-Test (Personen ab 6 Jahren). Der Golfpark Strelasund bietet einen Selbsttest gegen Entgelt vor Ort an. Hotelgäste können nach dem negativen Anreise-Corona-Test alle Bereiche im Golfpark Strelasund ohne weitere Tests nutzen. Vollständig geimpfte und genese Personen brauchen keinen Test vorlegen.
  • Gäste außerhalb Deutschlands informieren sich auf folgende Seiten: ob sie aus einem Risikogebiet einreisen und ob eine digitale Einreiseanmeldung erfolgen muss.

Gastronomie

  • Seit dem 25.06.2021 ist die Testpflicht für die Innengastronomie entfallen.
  • Die Gastroterrasse darf ohne Anmeldung, Maskenpflicht und Test genutzt werden.
  • Für die Innengastronomie im Landgasthof Frettwurst muss reserviert werden (Tel.: 038326 – 45830 oder online).
  • Im Innenbereich dürfen bis zu 10 Personen aus fünf Haushalten an einem Tisch zusammensitzen. Kinder unter 14 Jahren oder Personen, welche beeinträchtigte Menschen begleiten, werden nicht mitgerechnet. Vollständig geimpfte oder genese Gäste können zusätzlich zu den fünf Haushalten am Tisch sitzen (max. 10 Personen an einem Tisch bleibt davon unberührt). Es dürften z.B. 10 vollständig geimpfte oder genesene Gäste aus jeweils unterschiedlichen Hausständen an einem Tisch sitzen.
  • Im Außenbereich werden zu den fünf Haushalten vollständig geimpfte oder genesene Personen und Kinder unter 14 Jahren oder Personen, welche beeinträchtigte Menschen begleiten nicht mitgerechnet. Das bedeutet es könnten mehr als 10 Personen an einem Tisch sitzen.
  • Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren bzw. es müssen Kontaktformulare ausgefüllt werden.
  • Für Gäste in der Innengastronomie besteht die Pflicht, medizinische oder Atemschutz-Masken zu tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen (z.B. Betreten, Verlassen der Gastronomie oder auf dem Weg zum WC), wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
  • Private Feierlichkeiten dürfen in separaten Räumen mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden. Tanzen ist erlaubt. Es muss ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder ein Nukleinsäurenachweis (zum Beispiel PCR-Test) nicht älter als 48 Stunden für Personen ab 6 Jahren vorliegen. Vollständig geimpfte oder genese Personen und schulpflichtige Kinder außerhalb der Ferien (werden regelmäßig in der Schule getestet) brauchen keinen Test. Diese Personen und Kinder unter 14 Jahren werden zu den 100 Personen nicht mitgezählt.
  • Öffnungszeiten für unsere Bar „ANNAS ECK“: Do – Sa: 20:00 – 24:00 Uhr. So – Mi: Ruhetag.

Beschränkungen im Golfpark Strelasund

Folgende Beschränkungen oder umzusetzende Maßnahmen gelten im Golfpark Strelasund:

  • Gäste müssen bei Anreise einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) für die Übernachtung vorweisen.
  • Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren.
  • Bis zu 10 Personen aus fünf Hausständen dürfen Sport im Freien ausüben.
  • Training ist mit mehreren Personen möglich.
  • Beim Golfspiel gibt es einige Einschränkung z.B. eine Personenbegrenzung im Caddie Raum oder längere Abstände zwischen den Teetimes. Über die Hygieneregeln für unsere Golfer informiert Sie gern unser Rezeptionspersonal.
  • Aufgrund eines Brandes in einer Sauna am 21.07.2021 ist die 90 Grad Sauna zur Zeit geschlossen. Der Pool, die Behandlungsräume und Ruheräume sind weiterhin nutzbar.

Hygienekonzept Golfsport – Corona 20210615

Testpflicht und Testmöglichkeiten

In Mecklenburg-Vorpommern müssen Touristen bei der Anreise einen aktuellen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen (Personen ab dem 6. Lebensjahr). Vollständig geimpfte und genese Personen brauchen keinen Test vorlegen. Gern können Sie auch Ihren eigenen Corona-Schnelltest mitbringen und diesen im Beisein unseres Rezeptionspersonals durchführen. An unserer Rezeption können Sie als Hotelgast für 7 Euro einen Corona-Schnelltest erwerben, sollten Sie keinen eigenen dabei haben.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Das Team vom Golfpark Strelasund freut sich auf Ihren Besuch.