Corona-Regelungen im Golfpark Strelasund
Seit dem 22. April 2022 gelten neue Corona-Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern mit wesentlichen Corona-Erleichterungen.
Gemäß Corona-Landesverordnung gelten folgende Corona-Regelungen:
Gastro und SPA: keine 3G-Regelungen und Maskenpflicht.
3G-Regelungen nur noch für die Beherbergungsgäste (bei Anreise).
Maskenpflicht besteht weiterhin in den öffentlichen geschlossenen Räumen des Hotels.
Testpflicht und Testmöglichkeiten
Nach den Corona-Regelungen müssen in Mecklenburg-Vorpommern müssen alle nicht geimpften und genesene Beherbergungsgäste bei der Anreise einen aktuellen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen (Personen ab dem 6. Lebensjahr). Gern können Sie auch Ihren eigenen Corona-Schnelltest mitbringen und diesen im Beisein unseres Rezeptionspersonals durchführen. An unserer Rezeption können Sie als Hotelgast für 7,00 Euro einen Corona-Schnelltest erwerben, sollten Sie keinen eigenen dabei haben.
Hier finden Sie die aktuell geltenden Verordnungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das geltende Recht. Gern helfen wir Ihnen unter Tel.: 038326 – 45830 weiter.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Das Team vom Golfpark Strelasund freut sich auf Ihren Besuch.