2G-Plus-Regelungen im Golfpark Strelasund

2G-Plus-Regelungen im Golfpark Strelasund

Ab dem 25. November 2021 gelten auch im Landkreis Vorpommern-Rügen die 2G-Plus-Regeln.

Bei der 2G-Plus Regel haben nur Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test unter anderem einen Zugang zu folgenden Bereichen: Innenbereich der Gastronomie, Veranstaltungen und Feiern (dies gilt auch bei privaten Feiern außerhalb des eigenen Haushaltes). Die 2G-Plus-Regel (2G +) gilt auch z. B. in Schwimm- und Spaßbädern, in Fitnessstudios, für körpernahe Dienstleistungen und in soziokulturellen Zentren. Ausgenommen von der 2G-Plus-Regel sind Kinder unter 7 Jahren. Bei Schüler von 7 bis 17 Jahren gilt der Schülerausweis, während der Schulzeiten, als Testnachweis. Schwangere und Personen, welche sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen einen negativen tagesaktuellen Test. Für Personen von 12 bis 17 Jahren und Schwangere gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021.Ab 2022 gilt auch für diese Gruppen “geimpft” oder “genesen”. Schwangere benötigen zusätzlich ein ärztlichen Attestes, in dem die bestehende Schwangerschaft bescheinigt wird. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können müssen ein ärztliches Attest vorlegen und einen negativen Corona-Test.

Die 2G-Plus-Regel bedeuten für unsere Gäste:

Beherbergung

  • Alle Beherbergungsgäste müssen bei Anreise einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Corona-Test (Personen ab sechs Jahren) vorlegen.
  • Urlaubsgäste (2G +) müssen alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen.
  • Geschäftsreisende, welche geimpft oder genesen sind, müssen alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen
  • Geschäftsreisende, welche weder geimpft oder genesen sind, müssen täglich einen negativen Corona-Test vorlegen. Der Golfpark Strelasund bietet einen Selbsttest gegen Entgelt vor Ort an.
  • Geschäftsreisende, welche weder geimpft oder genesen sind, müssen in einem separaten Raum essen und trinken.
  • Gäste außerhalb Deutschlands informieren sich auf folgenden Seiten ob sie aus einem Risikogebiet einreisen und ob eine digitale Einreiseanmeldung erfolgen muss.

Gastronomie

  • Ab dem 25. November 2021 dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen mit einem tagesaktuellem negativen Corona-Test (2G +) die Innengastronomie besuchen. Ausnahmen bei Kindern und Jugendlichen (siehe oben) und beherbergte Geschäftsreisenden (3G +).
  • Für die Innengastronomie im Landgasthof Frettwurst muss reserviert werden (Tel.: 038326 – 45830 oder online).
  • Der Impfnachweis oder die Genesenenbescheinigung sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
  • Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren bzw. müssen Kontaktformulare ausgefüllt werden.
  • Für Gäste in der Innengastronomie besteht die Pflicht, medizinische oder Atemschutz-Masken zu tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen (z.B. Betreten, Verlassen der Gastronomie oder auf dem Weg zum WC), wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
  • Private Feierlichkeiten dürfen nur mit “2G + Gästen” in separaten Räumen mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden. (Landes-Einstufung orange). 50 Personen bei der Landes-Einstufung rot.

SPA

  • Gäste müssen vollständig geimpft oder genesen sein und einen tagesaktuellen negativen Corona-Test haben, um das SPA zu betreten und zu nutzen (2G +).
  • Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren bzw. müssen Kontaktformulare ausgefüllt werden.
  • In den Gebäuden des Golfpark Strelasund, außerhalb des Badebereichs oder der Saunen und während der Massage/Behandlung muss der gesetzlich vorgeschriebene Mund-Nasen-Schutz (FFP2/OP) getragen werden.
  • Für das Kinderschwimmen gelten die Regelungen für Kinder von oben. Sie können bei uns einen Test für Ihr Kind für 3,00 Euro an der Rezeption erwerben oder Ihren eigenen Corona-Schnelltest mitbringen und die Tests im Beisein unseres Rezeptionspersonals durchführen.
  • Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist zulässig, wenn dieses zur Entgegennahme der Leistung zwingend erforderlich ist.

Beschränkungen im Golfpark Strelasund

Folgende Beschränkungen oder umzusetzende Maßnahmen gelten im Golfpark Strelasund:

  • Urlaubsgäste, welche unsere Gastronomie besuchen oder den SPA nutzen, haben nur mit der 2G +-Regelung Zutritt.
  • Der Impfnachweises oder die Genesenenbescheinigung sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
  • Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren.
  • Beim Golfspiel gibt es einige Einschränkung z.B. eine Personenbegrenzung im Caddie Raum oder längere Abstände zwischen den Teetimes. Über die Hygieneregeln für unsere Golfer informiert Sie gern unser Rezeptionspersonal.
  • Golfkurse dürfen nur mit Personen durchgeführt werden, welche genesen oder geimpft sind (Landes-Einstufung orange). Ab der Landes-Einstufung rot gilt die 2G +-Regelung.
  • Aufgrund eines Brandes in einer Sauna am 21.07.2021 ist die 90 Grad Sauna zur Zeit geschlossen. Der Pool, die Kräutersauna, das Dampfbad, Behandlungsräume und Ruheräume sind nutzbar.

Hygienekonzept Golfpark Strelasund

Testpflicht und Testmöglichkeiten

In Mecklenburg-Vorpommern müssen alle Beherbergungsgäste bei der Anreise einen aktuellen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen (Personen ab dem 6. Lebensjahr). Gern können Sie auch Ihren eigenen Corona-Schnelltest mitbringen und diesen im Beisein unseres Rezeptionspersonals durchführen. An unserer Rezeption können Sie als Hotelgast für 7 Euro einen Corona-Schnelltest erwerben, sollten Sie keinen eigenen dabei haben. Für Urlaubsgäste gilt die 2G +-Regelung. Sie können für den Gastronomiebesuch bei uns einen Corona-Schnelltest für 10 Euro an der Rezeption erwerben. Für einen selbstmitgebrachten Corona-Schnelltest, den Sie an unserer Rezeption durchführen, berechnen wir 3 Euro.

Hier finden Sie die aktuell geltenden Verordnungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das geltende Recht. Gern helfen wir Ihnen auch unter Tel.: 038326 – 45830 weiter.

Hier finden Sie zusammengefasst Informationen zur Corona-Ampel in MV und die daraus resultierenden Pflichten bzw. Corona-Maßnahmen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat auf der Seite MV-Corona.de eine tagaktuelle Übersicht. Hier können Sie auf einen Blick ablesen, welche Risikostufe der Landkreis oder kreisfreie Stadt hat und welche Stufe des Plans mit den jeweils abgeleiteten Corona-Maßnahmen gelten.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Das Team vom Golfpark Strelasund freut sich auf Ihren Besuch.