Aktuelle Erleichterungen/Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie

Informationen zur Corona-Pandemie

Die Corona-Infektionen sinken zur Zeit. Die Bundesregierung und Landesregierungen einigen sich daher auf immer neue Erleichterungen und Öffnung in der Corona-Pandemie. Aufgrund der jüngsten Konferenz ist unsere Gastronomie seit dem 23. Mai 2021 wieder öffnen. Gäste mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern dürfen wir ab dem 28. Mai 2021 und ab dem 4. Juni 2021 dürfen wir Gäste mit Wohnsitz außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern beherbergen. Die Saunalandschaft und der Pool in unserem SPA sind nur für Hotelgäste geöffnet. Massagen bieten wir ab dem 11.06.2021 wieder für Hotelgäste an. Golf als Individualsport darf unter Einschränkungen gespielt werden.

Im Folgenden beschreiben wir die gesetzlichen und auch freiwilligen Maßnahmen, die wir auf unserer Anlage ergriffen haben, um mögliche Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Öffnungen/Erleichterungen im Golfpark Strelasund

Beherbergung

  • Ab dem 28. Mai 2021 dürfen alle Personen mit ihrem Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern zu touristischen Zwecken und dem Besuch der Kernfamilie beherbergt werden.
  • Ab dem 4. Juni 2021 dürfen alle Personen mit Wohnsitz außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern beherbergt werden.
  • Gäste außerhalb Deutschlands informieren sich auf folgende Seiten: ob sie aus einem Risikogebiet einreisen und ob eine digitale Einreisenameldung erfolgen muss.
  • Voraussetzung für die Beherbergung ist bei Anreise ein tagesaktueller negativer Corona-Test (Personen ab 6 Jahren). Der Golfpark Strelasund bietet einen Selbsttest gegen Entgelt vor Ort an. Hotelgäste können nach dem negativen Anreise Corona-Test alle Bereiche unserer Ferienunterkunft ohne weitere Tests nutzen.

Gastronomie

Seit dem 23. Mai 2021 ist die Außen- und Innengastronomie im Golfpark Strelasund geöffnet.

  • Die Gastroterrasse darf ohne Anmeldung und Test genutzt werden.
  • Für die Innengastronomie im Landgasthof Frettwurst muss reserviert werden (Tel.: 038326 – 45830 oder online). Es muss ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder ein Nukleinsäurenachweis (zum Beispiel PCR-Test) nicht älter als 48 Stunden für Personen ab 6 Jahren vorliegen. Bitte Personalausweis mitbringen. Hotelgäste mit Verpflegung werden bei Anreise für das Essen eingecheckt. An unserer Rezeption können Sie für 10 Euro einen Corona-Schnelltest erwerben.
  • Vollständig geimpfte Gäste (Impfausweis), deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt und genesene Gäste, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 vorlegen können, sind von der Testung befreit. Bitte Personalausweis mitbringen.
  • Im Innenbereich dürfen bis zu 10 Personen aus fünf Haushalten an einem Tisch zusammensitzen. Kinder unter 14 Jahren oder Personen, welche beeinträchtigte Menschen begleiten, werden nicht mitgerechnet. Vollständig geimpfte oder genese Gäste können zusätzlich zu den fünf Haushalten am Tisch sitzen (max. 10 Personen an einem Tisch bleibt davon unberührt). Es dürften z.B. 10 vollständig geimpfte oder genesene Gäste aus jeweils unterschiedlichen Hausständen an einem Tisch sitzen.
  • Im Außenbereich werden zu den fünf Haushalten vollständig geimpfte oder genesene Personen und Kinder unter 14 Jahren oder Personen, welche beeinträchtigte Menschen begleiten nicht mitgerechnet. Das bedeutet es könnten mehr als 10 Personen an einem Tisch sitzen.
  • Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren bzw. es müssen Kontaktformulare ausgefüllt werden.
  • Für Gäste besteht die Pflicht, medizinische oder Atemschutz-Masken zu tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen (z.B. Betreten, Verlassen der Gastronomie oder auf dem Weg zum WC), wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
  • Private Feierlichkeiten dürfen in separaten Räumen mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden. Tanzen ist erlaubt. Es muss ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder ein Nukleinsäurenachweis (zum Beispiel PCR-Test) nicht älter als 48 Stunden für Personen ab 6 Jahren vorliegen. Vollständig geimpfte oder genese Personen brauchen keinen Test. Diese Personen und Kinder unter 14 Jahren werden zu den 100 Personen nicht mitgezählt.
  • Die Bar “Annas Eck” öffnet ab dem 17.06.2021. Öffnungszeiten: Do – Sa: 20:00 – 24:00 Uhr. So – Mi: Ruhetag.

Beschränkungen im Golfpark Strelasund

Folgende Beschränkungen oder umzusetzende Maßnahmen gelten im Golfpark Strelasund:

  • Gäste müssen bei Anreise einen negativen Coronatest (nicht älter als 24 Stunden) für die Übernachtung vorweisen.
  • Im SPA “StrelaMare” ist der Pool und die Saunalandschaft nur für Hotelgäste geöffnet. Massagen werden nur für Hotelgäste angeboten.
  • Mit der luca-App kann sich jeder Gast in den verschiedenen Bereichen zur gesetzlichen Nachverfolgung registrieren.
  • Bis zu 10 Personen aus fünf Hausständen dürfen Sport im Freien ausüben.
  • Training ist mit mehreren Personen möglich.
  • Beim Golfspiel gibt es einige Einschränkung z.B. eine Personenbegrenzung im Caddie Raum oder längere Abstände zwischen den Teetimes. Über die Hygieneregeln für unsere Golfer informiert Sie gern unser Rezeptionspersonal.

Hygienekonzept Golfsport – Corona 20210615

Testpflicht und Testmöglichkeiten

Durch die eingeführte Testpflicht in Mecklenburg-Vorpommern ist das Reisen aus beruflichen Gründen und ab dem 28. Mai bzw. 4. Juni 2021 auch das touristischen Reisen (Personen ab dem 6. Lebensjahr) nur noch mit dem Vorliegen eines aktuellen Corona-Schnelltests möglich. Bei der Durchführung eines Tests beim Arzt oder in der Apotheke erhalten Sie eine personalisierte Bescheinigung über das Testergebnis. Damit können Sie alle erlaubten Dienstleistungen im Golfpark in Anspruch nehmen, wenn der Test nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. Gern können Sie auch Ihren eigenen Corona-Schnelltest mitbringen und diesen im Beisein unseres Rezeptionspersonals durchführen. In diesem Fall erhalten Sie jedoch keine Bescheinigung, um weitere Dienstleister aufsuchen zu können. An unserer Rezeption können Sie außerdem für 7 Euro einen Corona-Schnelltest erwerben, sollten Sie keinen eigenen dabei haben.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.